Schülergericht

„Das, was du gemacht hast, ist gar nicht cool.“

Das Schülergericht (Teen Court) ist ein kriminalpädagogisches Jugendprojekt, in dem Fälle von geringfügigen Delikten jugendlicher Ersttäter erfolgreich verhandelt werden können. Die „Strafen“ können Aufsätze über die Tat sein, schriftliche Entschuldigungen oder Sozialstunden.

Untersuchungen zeigen, dass Ersttäter mehr Einsicht zeigen, wenn ihnen Gleichaltrige sagen, dass ihr Verhalten gar nicht cool war. Lassen sich Ersttäter auf das Schülergericht ein, bekommen sie keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Seit 2010 gab es bereits mehr als 200 Verhandlungen.

Du willst mitmachen und bist zwischen 14 und 21 Jahre alt?
Dann bilden wir dich gerne gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Landshut in Recht und Gesprächsführung aus. Wichtig ist, dass du im Raum Landshut wohnst und bereit bist, zwei bis drei Mal im Jahr ehrenamtlich eine Verhandlung zu führen. In den Verhandlungen seid ihr immer zu dritt und in Anwesenheit eines Sozialpädagogen. Wir bereiten euch auf die Verhandlungen gut vor. Ein Bewerbungsformular zum Schülerrichter findest du HIER


Kontakt


Andy Bach
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
0871 92343 28
andy.bach@kjsw.de